Alle an einen Tisch, bitte!
Fuldaer Zeitung vom 30. April 2020
Am 30. April ist der Tag der gewaltfreien Erziehung. Vor zwanzig Jahren wurde das bürgerliche Gesetzbuch dahingehend geändert:
„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.”
§ 1631 BGB, Abs. 2